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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Obsthof II - 1. Änderung", Eutingen

Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung vom 19.10.2026 bis 20.11.2026

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Pforzheim hat am 30.09.2026 dem Satzungsentwurf über den Bebauungsplan „Obsthof II, 1. Änderung“, Eutingen, mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt. 

Die Grenze des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Verfahren: 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt. 

Ziele der Planung: 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Ansiedlungsbestrebungen eines Möbelhauses. 

Unter www.pforzheim.de/aktuelle-bauleitplanung liegen die Entwurfsunterlagen von Montag, 19.10.2026, bis einschließlichFreitag, 20.11.2026, durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Info-Punkts Bauen (IPB), Deimlingstraße 8, 75175 Pforzheim eingesehen werden. 
Öffnungszeiten des IPB: 
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr, Di 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann das unter dem oben genannten Link hinterlegte Beteiligungsformular genutzt werden. In dieses können neben Text auch Bilder oder Dateien angefügt werden. 

Bei einer Zusendung per Email kann alternativ die Emailadresse bauleitplanung(at)pforzheim.de verwendet werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Planung nach telefonischer Anmeldung mit sachkundigem Personal des Amtes zu erörtern. 

Hinweise

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen pseudonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.